Zukunft. Weiterbildung. Handwerk.

Lernen

RAHMENLEHRPLÄNE

Rahmenlehrpläne dienen als „Übersetzungsinstrument“ in dem Sinne, dass sie die zentralen Vorgaben bestehender Prüfungsordnungen aufgreifen und sie hinsichtlich der Gestaltung entsprechender Vorbereitungslehrgänge konkretisieren bzw. ergänzen.

Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) koordiniert eine Vielzahl von Rahmenlehrplanerstellungsverfahren im Handwerk. Im Rahmen der Verfahren unterstützt die ZWH die maßgeblichen Agierenden – in der Regel Zentralfachverbände sowie Vertretungen von Handwerkskammern –, insbesondere hinsichtlich pädagogisch-didaktischer Aspekte. Ziel der zentralen Koordination und Begleitung ist die Sicherung bundeseinheitlich übergreifender Qualitätsstandards.

Auf diesem Wege sind in der Vergangenheit Rahmenlehrpläne entstanden, insbesondere zu den Teilen I und II verschiedenster Meisterprüfungsvorbereitungslehrgänge sowie zu weiteren Fortbildungen. Alle Rahmenlehrpläne zu Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungsverordnungen stehen den ZWH-Mitgliedskammern kostenfrei zur Verfügung, sie können im ZWH-Intranet eingesehen und abgerufen werden.

Zur Einschätzung der AFBG-Förderfähigkeit von Meistervorbereitungskursen und Fortbildungslehrgängen kann die folgende Übersicht herangezogen werden: