Qualifizierungsbausteine für die Berufsvorbereitung und die Einstiegsqualifizierung
Die unten aufgeführten Qualifizierungsbausteine für die Berufsausbildungsvorbereitung wurden durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) gemeinsam mit Expertinnen bzw. Experten aus den für die Berufe zuständigen zentralen Fachverbänden und mit Expertinnen bzw. Experten aus Bildungszentren entwickelt. Bei der Entwicklung wurden die Vorgaben der BAVBVO berücksichtigt.
Im Handwerk werden die Qualifizierungsbausteine für die Berufsvorbereitung auch zur Durchführung der Einstiegsqualifizierung verwendet. Dadurch sollen für Bewerbende mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch in den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz erhalten, mithilfe eines Praktikums in einem Betrieb die Chancen auf eine anschließende Ausbildung deutlich verbessert werden. Die bisher hohe Übernahmequote bestätigt diese Annahme.
Die im folgenden aufgeführten Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Die Auflistung ist abschließend, weitere Qualifizierungsbausteine liegen nicht vor und werden auch nicht entwickelt.
Qualifizierungsbausteine:
- Anlagenmechaniker/in für SHK-Technik
- Augenoptiker/in
- Autoverglaser/in
- Bäcker/in
- Buchbinder/in
- Dachdecker/in
- Elektroniker/in
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
- Fahrzeuglackierer/in
- Fleischer/in
- Friseur/in
- Gebäudereiniger/in
- Gerüstbauer/in
- Kaufmann/frau für Büromanagement
- Kfz-Mechatroniker/in
- Konditor/in
- Maßschneider/in
- Maurer/in
- Maler/in und Lackierer/in
- Metallbauer/in
- Raumausstatter/in
- Straßenbauer/in
- Tischler/in
- Zimmerer/Zimmerin
- Zweiradmechatroniker/in
Hinweis zur Nutzung der Qualifizierungsbausteine:
Sie können die Qualifizierungsbausteine, unter Hinweis auf die Personen der Urheberschaft auf der letzten Seite der Qualifizierungsbilder, in der vorliegenden Form vervielfältigen und für die Durchführung von Maßnahmen verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Herausgeber*innen.