Im Auftrag der Handwerkskammer Hamburg hat die ZWH eine Inhouse-Schulung zum neuen Datenschutzrecht für das Prüfungswesen im Handwerk entwickelt und am 5. Oktober erstmalig durchgeführt. Das Konzept dieser Pilotschulung beinhaltet einen Workshop für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Prüfungswesen und eine Kurzschulung, die sich an ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer richtet.
Das Ziel des Schulungskonzeptes ist, sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfungsabteilung als auch die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer für die Grundlagen des Datenschutzes im Prüfungswesen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu sensibilisieren. Neben der Vermittlung von grundsätzlichen Kenntnissen zum Umgang mit personenbezogenen Daten geht es vor allem darum, Fragen zum Datenschutz in der (Prüfungs-)Praxis zu erörtern und ggf. notwendige Veränderungen daraus abzuleiten. Aufgrund des unterschiedlichen Blickwinkels der beiden Zielgruppen auf das Thema Prüfen werden diese getrennt voneinander geschult.
Die Schulung der Mitarbeiter im Prüfungswesen baut auf einem Blended-Learning Konzept auf. Die im ZWH-Intranet zur Verfügung stehenden E-Learning-Module „Datenschutz für Mitarbeiter (DSGVO)“ dienen dazu, dass sich die Schulungsteilnehmer im Vorfeld zur Präsenzschulung mit den Grundlagen der neuen Datenschutzgrundverordnung vertraut machen können. Aufbauend darauf werden in der Präsenzschulung die Themen aus dem Lernprogramm aufgegriffen und auf die Prozesse in der Prüfungsabteilung transferiert. Die Schulung hat Workshop-Charakter, um Fragen und Problemstellungen aus dem Alltag in der Prüfungsverwaltung zu bündeln und gemeinsam konkrete Lösungsansätze dazu zu erarbeiten.
Im zweiten Schritt werden dann die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer geschult. Die Schulung basiert auf den Ergebnissen aus dem Workshop mit der Prüfungsabteilung und bietet einen kompakten Überblick über die für Prüferinnen und Prüfer relevanten Aspekte der DSGVO.
Sie haben auch Interesse an dieser Inhouse-Schulung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Stefanie Gloede auf.
Teilnehmerstimmen
Die DSGVO hat im Frühjahr 2018 für Verunsicherung gesorgt – sowohl bei Prüfern als auch bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle. Das Seminar hat uns sehr strukturiert und anschaulich gezeigt, welche Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht speziell im Prüfungsbereich zu beachten sind. Wir wissen nun, wo wir bereits gut aufgestellt sind, aber auch, welche Tücken es gibt und an welchen Stellen wir noch Hausaufgaben zu erledigen haben.
Daniela Burr, Abteilungsleitung Prüfungswesen bei der Handwerkskammer Hamburg
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit gehört zum Selbstverständnis für uns als Prüfer im Handwerk. So war es für mich nicht verwunderlich, dass das Seminar „Datenschutz im Prüfungswesen nach DSGVO“ gut besucht war, das von der Akademie des Ehrenamtes, Handwerk Nord angeboten wurde. In 3 Stunden wurden die für uns Prüfer wichtigsten Elemente der DSGVO erläutert. Dabei wurde klar, dass einige datenschutzrelevanten Themen – insbesondere der Umgang mit digitalen und elektronischen Medien sowie sozialen Netzwerken – für uns kein Neuland darstellen, sondern bereits zu unserem „Tagesgeschäft“ als Prüfer gehören. In anderen Bereichen wurde dagegen noch Handlungsbedarf festgestellt. Als zuständige Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse wird die Handwerkskammer Hamburg hier reagieren und dafür Sorge tragen, dass die Prüfungsausschussmitglieder der Kammer sich in ihrer Tätigkeit auch weiterhin im rechtlichen Rahmen bewegen. Hierzu konnten die Diskussionen im Seminar einen wichtigen Beitrag leisten.
Wolfgang Bierkarre, Prüfer bei der Handwerkskammer Hamburg