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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Informationen enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zentralstelle für die Weiterbildung im
Handwerk e. V. und der ZWH Dienstleistungs-GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an ZWH-Veranstaltungen und ZWH-Schulungen

Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil der Anmeldung zur Veranstaltung und des entstandenen Vertragsverhältnisses.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGBs in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle mit dem  Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. und der ZWH Dienstleistungs-GmbH (im Folgenden „ZWH“ genannt) als Veranstalterin geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen und Schulungen. Zielgruppen, Veranstaltungsorte und ggf. Teilnahmegebühren sowie die maximale oder minimale Anzahl der Teilnehmenden sind den aktuellen Ausschreibungen bzw. Angeboten zu entnehmen.

2. Anmeldung

Berechtigt zur Anmeldung von Veranstaltungen und Schulungen sind ausschließlich Unternehmer*innen. Das sind nach BGB alle diejenigen, die für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit (§ 14 BGB) teilnehmen wollen. Es besteht keine Anmeldemöglichkeit für Verbraucher*innen. Dazu zählt jede persönliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Die Anmeldung kann über ein zur Verfügung gestelltes Online-Anmeldeformular oder per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen. Die konkrete Anmeldeform ergibt sich aus der Information über die jeweilige Veranstaltung. Der Anmeldeschluss ist ebenfalls der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Zum Teil ist nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden pro (Handwerks-)Organisation oder Region zugelassen. Über diese abweichenden Regelungen wird gesondert informiert. Die Berücksichtigung erfolgt bis zur maximalen Teilnehmendenzahl und bis zum jeweiligen Anmeldeschluss.

Mit der Online-Anmeldung oder per E-Mail, per Post oder per Fax wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die jeweilige Veranstaltung/Schulung gemacht. Die Annahme wird durch die ZWH in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung erklärt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung ist ein wirksames Vertragsverhältnis zustande gekommen.

Die Anmeldung per Online-Formular ist kein verbindliches Vertragsangebot. Nach dem Absenden des Formulars erhält der*die Interessent*in per E-Mail einen Link, den er*sie bestätigen muss. Damit ist seine*ihre Anmeldung verbindlich. Die ZWH wird prüfen, ob die Anmeldevoraussetzungen vorliegen und diese Anmeldung ggf. per E-Mail bestätigen. Damit ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

3. Zahlungsbedingungen und Kosten

Die angegebene Teilnahmegebühr umfasst nur die im Angebot näher beschriebenen Leistungen. Der Teilnahmebeitrag wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung.

4. Stornierungskosten und Umbuchungen

Stornierungen sind an die in den Anmeldungsunterlagen angegebenen Kontaktinformationen für die gebuchte Veranstaltung in Textform zu richten. Es gilt das Datum, an dem die Stornierung bei der ZWH eingeht.

Es fallen folgende Stornierungskosten an:

  • Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungs- oder Schulungsbeginn keine
    Stornierungsgebühren
  • Bis zu 21 Tage vor Veranstaltungs- oder Schulungsbeginn 50 % des
    Veranstaltungspreises
  • Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungs- oder Schulungsbeginn 85 % des
    Veranstaltungspreises
  • Kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungs- oder Schulungsbeginn 100 % des
    Veranstaltungspreises

 

Bereits gezahlte Veranstaltungskosten werden unter Abzug dieser Stornokosten zurückerstattet. Für den Fall, dass die Möglichkeit zur Benennung einer Person, die stellvertretend an der Veranstaltung teilnimmt, gegeben ist, kann auf diese Person umgebucht werden.

5. Änderungen von Veranstaltungen und Absagen

Die ZWH behält sich in Ausnahmefällen die Änderung von Terminen und Referierenden sowie geringfügige Änderungen des Veranstaltungsinhalts vor. Die ZWH behält sich vor, Veranstaltungen aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Das sind z. B. zu geringe Teilnehmendenzahlen oder höhere Gewalt wie Erkrankung der Referierenden ohne Ersatzmöglichkeit oder behördliche Verbote. Die Teilnehmenden werden darüber unverzüglich per E-Mail informiert. Bei Absage erstattet die ZWH einen bereits gezahlten Veranstaltungspreis. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Systemanforderungen für Online-Veranstaltungen

Für den Fall, dass die Veranstaltung als Online-Veranstaltung stattfindet, hat der*die Teilnehmende selbst dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der angebotenen Software für die Online-Veranstaltung vorliegen. Ist eine Teilnahme wegen fehlender technischer Voraussetzungen, die in der Sphäre der Teilnehmenden liegen, nicht möglich, so behält die ZWH den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Die notwendigen Softund Hardwarevoraussetzungen, die zur Teilnahme an den Online-Veranstaltungen notwendig sind, werden spätestens mit der Anmeldebestätigung übermittelt. In der Regel sind sie bereits der Anmeldeseite zu entnehmen.

7. Zimmerkontingente bei Präsenzveranstaltungen

Für den Fall, dass die Veranstaltung als Präsenz-Veranstaltung stattfindet, sind anfallende Reise- und Übernachtungskosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen. In ausdrücklichen Fällen wird die ZWH ein Zimmerkontingent anlegen, das von den Teilnehmenden selbst abzurufen ist. Für die Übernachtung vereinbart die ZWH in diesem Fall mit dem*der jeweiligen Tagungspartner*in Übernachtungspauschalen, die die Teilnehmenden direkt mit dem jeweiligen Hotel abrechnen. Haben Teilnehmende besondere Wünsche, wollen sie schon am Vorabend anreisen oder nicht im Hotel übernachten, sind diese von den Teilnehmenden selbst zu organisieren.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden gegenüber der ZWH als Veranstalterin oder von ihr beauftragten Personen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt davon bleibt die Haftung für eine Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper. Die ZWH haftet nicht für einen Ausfall der Verbindung oder eine technische Störung bei Online-Veranstaltungen, es sei denn, diese sind von der ZWH zu verantworten. Eine Erstattung der Zahlung für die Veranstaltung kann nicht geleistet werden. Das gilt nicht, sofern die ZWH den Ausfall oder die Störung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

9. Urheberrechte

Die Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Das betrifft alle Veranstaltungsdokumente, die von der ZWH erstellt wurden, sowie auch während der Veranstaltung gemeinsam zusammengetragene Unterlagen und Zusammenfassungen. Jede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte sowie jede sonstige Nutzung, die über die persönliche Information der Teilnehmenden hinausgeht, bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ZWH bzw. der verantwortlichen Referierenden. Insbesondere die Nutzung für die eigenen Unterrichte und Schulungen ist den Teilnehmenden untersagt. Andere Vereinbarungen können gesondert getroffen werden. Davon abweichende Regelungen können sich für Veranstaltungen im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten ergeben. Es gelten dann die Bestimmungen der Fördermittelgebenden.

10. Datenschutzeinwilligung

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Anmeldung und Vertragsdurchführung in der EDV einverstanden. Die mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Veranstaltungsangebot und zur Information über Weiterbildungs- und Veranstaltungshinweise genutzt. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, sofern die ZWH hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der*die Vertragspartner*in Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

12. Rechtswahl

Es gilt das deutsche Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ZWH-Veranstaltungen und ZWH-Schulungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unseres Angebots zur Durchführung der Veranstaltung oder Schulung und des entstandenen Vertragsverhältnisses.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGBs in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle mit dem Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. und der ZWH Dienstleistungs-GmbH (im Folgenden „ZWH“ genannt) als Veranstalterin geschlossenen Verträge über Veranstaltungen und Schulungen.

2. Zahlungsbedingungen und Kosten

Der angegebene Gesamtbetrag umfasst nur die im Angebot näher beschriebenen Leistungen. Er wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen.

3. Stornierungskosten und Umbuchungen

Stornierungen sind an die im Angebot angegebenen Kontaktinformationen für die
gebuchte Veranstaltung in Textform zu richten. Es gilt das Datum, an dem die
Stornierung bei der ZWH eingeht.

Es fallen folgende Stornierungskosten an:

  • Bis zu 30 Tage vor fallen im Falle einer Stornierung durch den*die Auftraggeber*in keine Stornierungsgebühren an.
  • Bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung oder Schulung fallen im Falle einer Stornierung durch den*die Auftraggeber*in 50 % des Auftragsvolumens als Stornierungsgebühr an.
  • Bei weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung oder Schulung fallen im Falle einer Stornierung durch den*die Auftraggeber*in 100 % des Auftragsvolumens als Stornierungsgebühr an.

In allen Fällen müssen nicht stornierungsfähige Reisekosten der Referierenden sowie nicht stornierungsfähige Kosten für Raummiete, Catering und weitere Ausgaben durch den*die Auftraggeber*in erstattet werden.

4. Änderungen von Veranstaltungen und Absagen

Die ZWH behält sich in Ausnahmefällen die Änderung von Terminen und Referierenden sowie geringfügige Änderungen des Veranstaltungsinhalts vor. Die ZWH behält sich vor, Veranstaltungen aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Das sind z. B. höhere Gewalt wie Erkrankung der Referierenden ohne Ersatzmöglichkeit oder behördliche Verbote. Der*die Auftraggeber*in wird darüber unverzüglich per E-Mail informiert. Bei einer Absage der Veranstaltung oder Schulung erstattet die ZWH einen bereits gezahlten Gesamtpreis. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Systemanforderungen für Online-Veranstaltungen

Bei Online-Veranstaltungen hat der*die Auftraggeber*in Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden und der*die Auftraggeber*in über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der im Angebot angegebenen Software für die Online-Veranstaltung verfügen. Ist eine Teilnahme wegen fehlender technischer Voraussetzungen, die in der Sphäre der Teilnehmenden oder des*der Auftraggeber*in liegen, nicht möglich, so behält die ZWH den Anspruch auf den Gesamtbetrag.

6. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden gegenüber der ZWH als Veranstalterin oder von ihr beauftragten Personen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt davon bleibt die Haftung für eine Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper. Die ZWH haftet nicht für einen Ausfall der Verbindung oder eine technische Störung bei Online-Veranstaltungen, es sei denn, diese sind von der ZWH zu verantworten. Eine Erstattung der Zahlung für die Veranstaltung kann nicht geleistet werden. Das gilt nicht, sofern die ZWH den Ausfall oder die Störung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

7. Urheberrechte

Die Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Das betrifft alle Veranstaltungsdokumente, die von der ZWH erstellt wurden, sowie auch während der Veranstaltung gemeinsam zusammengetragene Unterlagen und Zusammenfassungen. Jede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte sowie jede sonstige Nutzung bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ZWH bzw. der verantwortlichen Referierenden. Andere Vereinbarungen können gesondert getroffen werden. Davon abweichende Regelungen können sich für Veranstaltungen im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten ergeben. Es gelten dann die Bestimmungen der Fördermittelgebenden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der*die Auftraggeber*in Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

9. Rechtswahl

Es gilt das deutsche Recht.